Rechtsprechung
   VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6354
VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20 (https://dejure.org/2024,6354)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2024 - 12 K 156.20 (https://dejure.org/2024,6354)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 12 K 156.20 (https://dejure.org/2024,6354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Der Promovend muss einen eigenen Beitrag zum Wissenschaftsprozess erbringen; er darf nicht fremde Beiträge als eigene ausgeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 42 f.).

    Die Beachtung des Zitiergebots ist unverzichtbar, um beurteilen zu können, ob der Promovend das Gebot der Eigenständigkeit erfüllt hat (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 42 f.).

    Derartige Passagen prägen die Arbeit qualitativ, wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - juris Rn. 44).

    Die Annahme, dass der Promovend nicht aus Nachlässigkeit, sondern mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat, liegt, umso näher, je zahlreicher die verschleierten Übernahmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - NVwZ 2017, 1786 Rn. 44).

  • VG Berlin, 19.09.2023 - 12 K 230.21
    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30; vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27; vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 28).

    Der Vorstandsvorsitzende, der nach § 14 Abs. 8 Satz 1 UniMedG die Beklagte vertritt, war dafür zuständig, den Bescheid zu erlassen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 30).

    aa) Die Promotionskommission war gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3 PromO 2017 dafür zuständig, das Entziehungsverfahren zu eröffnen und dem Vorstand den Entzug des Doktorgrades vorzuschlagen (vgl. VG Berlin, Urteile vom 5. April 2022 - 12 K 502.19 - juris Rn. 36 und vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 32).

    Es ist vielmehr ein wesentlicher Bestandteil einer Dissertation, den Stand der Forschung zu beschreiben, um sodann eigene Überlegungen, aufgrund von Experimenten gewonnene Erkenntnisse und Forschungsergebnisse darzustellen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - BeckRS 2023, 27773 Rn. 46).

  • VG Berlin, 27.10.2020 - 12 K 68.19
    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30; vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27; vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 28).

    Denn auch die Reproduktion fremder Inhalte bzw. die Art und Weise der Darstellung vorgegebener Tatsachen ist von eigenen Wertungen des Darstellenden geprägt und stellt eine - vermeintlich - eigene wissenschaftliche Leistung dar (vgl. VG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 49; VG Bremen, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 6 V 1056/12 - juris Rn. 46).

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 3 K 176.20

    Doktorarbeiten: Gericht verlangt Beleg nach jedem übernommenen Satz

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Andere Vorgaben der Satzung der Beklagten zu Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 5. März 2018 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 208 vom 29. März 2018 - GWP-Satzung -) waren insoweit nicht zu beachten (vgl. dazu ausführlich VG Berlin, Urteil vom 2. November 2021 - 3 K 176/20 - juris Rn. 45 f.).

    Der Begriff der Arglist stellt damit keine höheren Anforderungen als die im Rahmen der Erörterung der materiellen Rücknahmevoraussetzungen erörterten Voraussetzungen einer vorsätzlichen Irreführung hinsichtlich der Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Leistung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 2. November 2021 - VG 3 K 176/20 - BeckRS 2021, 41254 Rn. 70 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 B 11.15

    Promotion; akademischer Grad; Doktorin des Rechts; Entziehung; Täuschung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Die Anwendung dieser bereits vor Einleitung des Entziehungsverfahrens außer Kraft getretenen Promotionsordnung ist weder gesetzlich noch satzungsrechtlich vorgesehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 37 bis 51).

    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30; vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27; vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 28).

  • VG Düsseldorf, 09.10.2017 - 15 K 2493/16

    Ungültigerklärung der Promotionsleistung und Rücknahme des Doktorgrades

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses maßgeblich ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2017- 15 K 2493/16 - juris Rn. 45).
  • VG Bremen, 04.06.2013 - 6 V 1056/12
    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Denn auch die Reproduktion fremder Inhalte bzw. die Art und Weise der Darstellung vorgegebener Tatsachen ist von eigenen Wertungen des Darstellenden geprägt und stellt eine - vermeintlich - eigene wissenschaftliche Leistung dar (vgl. VG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 49; VG Bremen, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 6 V 1056/12 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Insoweit kann von einem allgemeinen Erfahrungssatz ausgegangen werden, denn eine rein zufällige weitgehend wortlautgleiche Übereinstimmung muss aufgrund der vielfältigen sprachlichen Mittel zur Beschreibung eines bestimmten Sachverhalts - auch unter Beachtung des eingeschränkten fachlichen Vokabulars in bestimmten wissenschaftlichen Zusammenhängen - regelmäßig ausscheiden (vgl. zur Anwendung des Anscheinsbeweises im Prüfungsrecht BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896 Rn. 6 f.; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 237).
  • VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14

    Entziehung des akademischen Grades "Doktorin des Rechts"; Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30; vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27; vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit setzt voraus, dass fremde geistige Hervorbringungen, die zulässigerweise in der Dissertation verwertet werden, als solche in einer Weise zu kennzeichnen sind, dass der Leser ohne eigenen Aufwand - etwa das Nachschlagen von Zitaten oder die Suche nach Abhandlungen ähnlichen Inhalts - in die Lage versetzt wird, fremde geistige Hervorbringungen in der Dissertation zuverlässig von eigenen geistigen Hervorbringungen des Verfassers der Dissertation zu unterscheiden (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Juli 2015 - 2 LB 363/13 - juris Rn. 104; Gärditz, Die Feststellung von Wissenschaftsplagiaten im Verwaltungsverfahren, WissR 2013, 3, 5 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2018 - 14 A 610/17

    Vorliegen eines Plagiats bei einer experimentellen Doktorarbeit; Rücknahme der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 9 S 2809/19

    Entziehung eines Doktorgrades; Wortplagiate

  • VG Berlin, 05.04.2022 - 12 K 502.19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht